Physio HinwilRatgeber & Wegweiser

Ablauf & Verordnung

Vom Arztbesuch zur Verordnung

Veröffentlicht am

Wer in der Schweiz Physiotherapie in Anspruch nehmen möchte, damit die Kosten über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden können, benötigt in der Regel eine ärztliche Verordnung. Der Weg dorthin ist klar strukturiert, wirft für viele Betroffene aber dennoch Fragen auf. Der folgende Überblick zeigt Schritt für Schritt, wie der Ablauf von den ersten Beschwerden bis zur ersten Physiotherapie-Sitzung typischerweise aussieht.

Der erste Schritt: Der Arztbesuch

Am Anfang steht meist ein Besuch bei der Hausärztin oder dem Hausarzt. Diese Person kennt häufig die medizinische Vorgeschichte und kann die Beschwerden im Gesamtzusammenhang einordnen. Bei bestimmten Beschwerdebildern, etwa nach einer Operation oder bei spezifischen orthopädischen oder neurologischen Fragestellungen, kann der Weg auch direkt zu einer Fachärztin oder einem Facharzt führen.

Beim Arztgespräch werden die Beschwerden geschildert, gegebenenfalls durch eine körperliche Untersuchung ergänzt und bei Bedarf weitere Abklärungen wie bildgebende Verfahren veranlasst. Ziel dieses Schritts ist es, eine möglichst klare Diagnose zu stellen, die als Grundlage für die weitere Behandlung dient.

Diagnosestellung und Ausstellen der Verordnung

Auf Basis der Diagnose entscheidet die Ärztin oder der Arzt, ob Physiotherapie eine sinnvolle Massnahme darstellt. Ist dies der Fall, wird eine Verordnung, oft auch Anordnung genannt, ausgestellt. Diese Verordnung ist die formale Voraussetzung dafür, dass die Behandlung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird.

In manchen Situationen ist auch ein direkterer Zugang zur Physiotherapie möglich, etwa wenn eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut mit entsprechender Weiterbildung ein Assessment durchführt. Wie dies genau geregelt ist, kann je nach Kanton und individueller Situation unterschiedlich ausfallen, weshalb im Zweifel eine Rückfrage bei der Arztpraxis oder der Physiotherapie-Praxis sinnvoll ist.

Was auf der Verordnung steht

Eine Physiotherapie-Verordnung enthält in der Regel mehrere zentrale Angaben. Dazu zählt die medizinische Diagnose, die den Grund für die Behandlung dokumentiert, sowie die Anzahl der verordneten Sitzungen. Häufig wird zunächst eine Verordnung für bis zu neun Sitzungen ausgestellt.

Zusätzlich kann die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt spezielle Hinweise oder Anweisungen vermerken, etwa zu Belastungsgrenzen nach einer Operation oder zu bestimmten Behandlungsschwerpunkten. Diese Angaben dienen der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten als wichtige Orientierung für die Gestaltung der Behandlung.

Kostenbeteiligung im Überblick

Auch mit gültiger Verordnung fallen Physiotherapie-Sitzungen nicht vollständig kostenfrei an. Wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung gilt zunächst die persönliche Franchise, die je nach gewähltem Modell zwischen CHF 300 und CHF 2500 pro Jahr liegen kann. Erst wenn diese Franchise aufgebraucht ist, beteiligt sich die Krankenkasse an den weiteren Kosten.

Zusätzlich zur Franchise kommt in der Regel ein Selbstbehalt von 10 Prozent zum Tragen, der bei Erwachsenen auf maximal CHF 700 pro Jahr begrenzt ist, bei Kindern auf CHF 350. Konkrete Angaben zu Tarifen pro Sitzung lassen sich pauschal nicht machen, da diese von mehreren Faktoren abhängen. Eine ausführlichere Einordnung findet sich im verlinkten Beitrag zur Kostenübernahme.

Eine Physiotherapie-Praxis finden und Termin vereinbaren

Mit der Verordnung in der Hand liegt die Wahl der Physiotherapie-Praxis grundsätzlich bei der Patientin oder dem Patienten. In der Schweiz besteht in der Regel freie Praxiswahl, wobei die Ärztin oder der Arzt mitunter eine Empfehlung ausspricht. Wichtig ist, dass die gewählte Praxis zur Abrechnung mit der Grundversicherung zugelassen ist.

Bei der Terminvereinbarung wird üblicherweise die Verordnung vorgelegt oder im Vorfeld übermittelt, damit sich die Praxis auf die Behandlung vorbereiten kann. Wer beispielsweise nach Rückenbeschwerden eine Behandlung sucht, findet ergänzende Informationen im Beitrag Rückenschmerzen: Was wirklich hilft. Auch nach orthopädischen Eingriffen, etwa im Beitrag Physiotherapie nach einer Hüft-Operation beschrieben, folgt der Ablauf in der Regel demselben Prinzip.

Die erste Sitzung: Anamnese und Befund

Zu Beginn der ersten Behandlung steht meist ein ausführliches Gespräch, die sogenannte Anamnese. Dabei werden Beschwerden, Vorgeschichte, Alltagsbelastungen und persönliche Ziele besprochen. Im Anschluss folgt häufig ein körperlicher Befund, bei dem Beweglichkeit, Kraft, Haltung oder weitere relevante Faktoren erfasst werden.

Auf dieser Grundlage erstellt die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut einen individuellen Behandlungsplan, der sich an der ärztlichen Verordnung, dem erhobenen Befund und den persönlichen Zielen orientiert. Dieser Plan bildet die Basis für die folgenden Sitzungen und wird bei Bedarf im Verlauf der Behandlung angepasst.

Wenn mehr Sitzungen nötig sind

Reicht die ursprünglich verordnete Anzahl an Sitzungen nicht aus, um die Beschwerden ausreichend zu behandeln, kann die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt die Verordnung verlängern. Die Physiotherapie-Praxis informiert in der Regel über den bisherigen Behandlungsverlauf, damit die Ärztin oder der Arzt die weitere Notwendigkeit beurteilen kann.

Ohne eine solche Verlängerung endet die Kostenübernahme durch die Grundversicherung mit der letzten verordneten Sitzung. Wie sich die Kosten für Physiotherapie im Einzelnen zusammensetzen, insbesondere im Zusammenhang mit Franchise und Selbstbehalt, ist im Beitrag Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausführlich beschrieben.

Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Physiotherapie

Während der Behandlung bleibt in vielen Fällen ein loser Austausch zwischen der Physiotherapie-Praxis und der verordnenden Arztpraxis bestehen. Das ist besonders dann relevant, wenn sich der Verlauf anders entwickelt als erwartet, wenn zusätzliche Beschwerden auftreten oder wenn eine Verlängerung der Verordnung ansteht.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies in der Regel keinen zusätzlichen Aufwand. Es kann aber hilfreich sein, bei Rückfragen oder Unklarheiten sowohl die Physiotherapie-Praxis als auch die Arztpraxis anzusprechen, damit die Behandlung insgesamt gut aufeinander abgestimmt bleibt.

Zusammenfassung des Ablaufs

Der Weg von den ersten Beschwerden bis zur Physiotherapie folgt in der Schweiz einem klaren Muster: Arztbesuch und Diagnosestellung, Ausstellung der Verordnung, Wahl einer geeigneten Physiotherapie-Praxis sowie die erste Sitzung mit Anamnese und Befund. Bei Bedarf kann die Verordnung im weiteren Verlauf durch die Ärztin oder den Arzt verlängert werden.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick über den üblichen Ablauf und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung oder Diagnose. Bei konkreten gesundheitlichen Beschwerden sollte immer eine Ärztin, ein Arzt oder eine andere geeignete Fachperson konsultiert werden.

Häufige Fragen

Kann ich auch ohne Hausarzt eine Verordnung bekommen?

Eine Verordnung kann grundsätzlich auch von einer Fachärztin oder einem Facharzt ausgestellt werden, etwa nach einer Operation oder einer spezialisierten Abklärung. Ohne bestehende Hausarztbeziehung kann auch ein anderer praktizierender Arzt oder eine Notfallpraxis eine Verordnung ausstellen. In manchen Situationen ist zudem ein direkter Zugang zur Physiotherapie ohne vorherige ärztliche Verordnung möglich, wobei die Kostenübernahme durch die Grundversicherung dann besonders zu prüfen ist.

Wie lange ist eine Physiotherapie-Verordnung gültig?

Eine Verordnung gilt in der Regel für eine bestimmte Anzahl an Sitzungen, häufig bis zu neun, und sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Ausstellung eingelöst werden. Die genaue Gültigkeitsdauer kann je nach Verordnung variieren. Bei Unsicherheit lohnt sich eine Rückfrage direkt bei der ausstellenden Arztpraxis oder der Physiotherapie-Praxis.

Was passiert, wenn die neun Sitzungen nicht reichen?

Reicht die ursprünglich verordnete Anzahl an Sitzungen nicht aus, kann die Ärztin oder der Arzt die Verordnung verlängern. Die Physiotherapie-Praxis informiert die verordnende Person in der Regel rechtzeitig über den bisherigen Verlauf und den weiteren Behandlungsbedarf. Ohne eine solche Verlängerung ist eine Fortsetzung der Behandlung zulasten der Grundversicherung nicht möglich.

Muss ich die Physiotherapie-Praxis selbst auswählen?

In der Schweiz besteht in der Regel freie Wahl der Physiotherapie-Praxis. Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt kann zwar eine Empfehlung aussprechen, die Entscheidung liegt aber bei der Patientin oder dem Patienten. Wichtig ist, dass die gewählte Praxis über eine Zulassung zur Abrechnung mit der Grundversicherung verfügt.

Was, wenn ich nicht sicher bin, ob ich eine Verordnung brauche?

Wer unsicher ist, ob eine ärztliche Verordnung notwendig ist, kann sich sowohl bei der Hausarztpraxis als auch direkt bei einer Physiotherapie-Praxis erkundigen. Ohne Verordnung ist eine Behandlung zwar grundsätzlich möglich, wird aber nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.

Fachlich geprüft von Franziska Held, Bachelor of Health in Physiotherapie, Inhaberin PhysioHeld Hinwil.

Mehr über diesen Ratgeber und seine Autorin