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Kosten & Versicherung

Physio-Kosten: Krankenkasse Schweiz

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Wer in der Schweiz Physiotherapie in Anspruch nehmen möchte, stellt sich früher oder später die Frage, was die Krankenkasse davon übernimmt und welche Kosten selbst getragen werden müssen. Die Grundprinzipien sind klar geregelt, im Detail lohnt sich jedoch ein genauerer Blick.

Physiotherapie und die obligatorische Krankenpflegeversicherung

In der Schweiz ist jede Person über die obligatorische Krankenpflegeversicherung, kurz OKP oder Grundversicherung, krankenversichert. Diese Grundversicherung übernimmt physiotherapeutische Behandlungen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, häufig auch Anordnung genannt. Ohne diese Verordnung gilt Physiotherapie versicherungstechnisch nicht als Pflichtleistung der Grundversicherung, selbst wenn die Behandlung medizinisch sinnvoll wäre. Wie eine solche Verordnung ausgestellt wird und was dabei zu beachten ist, ist im Beitrag zur ärztlichen Verordnung für Physiotherapie ausführlich erklärt.

Liegt eine gültige Verordnung vor, übernimmt die Grundversicherung die Kosten der Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Patientin oder der Patient beteiligt sich dabei über Franchise und Selbstbehalt an den Kosten, wie es auch bei anderen Leistungen der Grundversicherung üblich ist.

Die 9-Sitzungen-Regel bei Physiotherapie-Verordnungen

Eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie gilt in der Regel für eine bestimmte Anzahl an Behandlungen, üblicherweise bis zu neun Sitzungen. Diese Regelung dient dazu, den Behandlungsverlauf nach einer gewissen Anzahl an Terminen ärztlich zu überprüfen.

Zeigt sich während der Behandlung, dass weitere Sitzungen medizinisch sinnvoll sind, kann die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt die Verordnung verlängern. In diesem Fall wird häufig eine kurze Rückmeldung der Physiotherapie an die Arztpraxis eingeholt, um den bisherigen Behandlungsverlauf zu dokumentieren. Ohne eine solche Verlängerung endet die Kostenübernahme durch die Grundversicherung nach Ablauf der ursprünglich verordneten Sitzungen.

Diese Regelung betrifft grundsätzlich alle Anwendungsbereiche der Physiotherapie, unabhängig davon, ob es sich etwa um Beschwerden im Rahmen von Rückenschmerzen oder um andere Behandlungsanlässe handelt.

In der Praxis empfiehlt es sich, das Thema Verlängerung frühzeitig anzusprechen, sobald sich abzeichnet, dass die ursprünglich verordnete Anzahl an Sitzungen voraussichtlich nicht ausreichen wird. So bleibt genügend Zeit, die Rücksprache mit der Arztpraxis zu organisieren, ohne dass es zu einer Unterbrechung der Behandlung kommt.

Franchise und Selbstbehalt: So funktioniert die Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung bei Physiotherapie folgt denselben Prinzipien wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung. Zunächst gilt die persönliche Franchise, also der jährliche Betrag, den Versicherte selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse überhaupt Leistungen übernimmt. Bei Erwachsenen liegt die ordentliche Grundfranchise bei mindestens CHF 300 pro Jahr, wählbar sind je nach Versicherungsmodell Beträge bis zu CHF 2500.

Ist die Franchise für das laufende Jahr bereits aufgebraucht, etwa weil andere medizinische Leistungen in Anspruch genommen wurden, greift zusätzlich der Selbstbehalt. Dieser beträgt in der Regel 10 Prozent der anfallenden Kosten und ist für Erwachsene auf maximal CHF 700 pro Jahr begrenzt. Bei Kindern liegt diese Obergrenze bei CHF 350 pro Jahr.

Vereinfacht dargestellt bedeutet das: Solange die persönliche Franchise noch nicht ausgeschöpft ist, trägt die versicherte Person die Kosten der Physiotherapie vollständig selbst. Ist die Franchise aufgebraucht, übernimmt die Grundversicherung den Rest der Kosten, abzüglich des Selbstbehalts von 10 Prozent, bis die jährliche Obergrenze erreicht ist. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Grundversicherung die weiteren Kosten vollständig, sofern eine gültige Verordnung vorliegt.

Wichtig ist dabei, dass sich Franchise und Selbstbehalt nicht ausschliesslich auf Physiotherapie beziehen, sondern über das gesamte Kalenderjahr und alle Leistungen der Grundversicherung hinweg berechnet werden.

Was gilt ohne ärztliche Verordnung?

Physiotherapie ist grundsätzlich auch ohne ärztliche Verordnung zugänglich, beispielsweise wenn jemand präventiv trainieren oder eine Beschwerde frühzeitig abklären lassen möchte. In diesem Fall greift die Grundversicherung jedoch nicht, da die formale Voraussetzung einer ärztlichen Anordnung fehlt.

Die Kosten für eine solche Behandlung werden dann in der Regel direkt zwischen Praxis und Patientin oder Patient geregelt und vollständig privat getragen. Wer unsicher ist, ob eine Verordnung sinnvoll wäre, kann sich vorab sowohl bei der Hausarztpraxis als auch direkt bei der Physiotherapie-Praxis erkundigen.

Manche Personen entscheiden sich bewusst für eine Behandlung ohne Verordnung, etwa wenn es um vorbeugendes Training oder eine kurzfristige Beratung ohne konkrete medizinische Diagnose geht. In solchen Fällen lohnt sich ein Vergleich, ob eine vorherige ärztliche Abklärung sinnvoller wäre, insbesondere wenn die Beschwerden länger bestehen oder wiederkehren.

Grundversicherung und Zusatzversicherung im Vergleich

Neben der obligatorischen Grundversicherung bieten viele Krankenkassen freiwillige Zusatzversicherungen an. Diese können je nach Vertrag zusätzliche Leistungen im Bereich Physiotherapie umfassen, etwa eine Beteiligung an Behandlungen ohne ärztliche Verordnung oder andere erweiterte Konditionen.

Da sich Leistungsumfang und Bedingungen von Zusatzversicherungen stark unterscheiden, lohnt sich ein Blick in die persönlichen Versicherungsunterlagen oder eine direkte Nachfrage bei der Krankenkasse, bevor eine Behandlung ohne Verordnung in Anspruch genommen wird.

Abrechnung: Rechnung an die Krankenkasse oder an die Patientin

Wie die Abrechnung einer physiotherapeutischen Behandlung im Detail erfolgt, kann sich je nach Praxis und den individuellen Gegebenheiten unterscheiden. In manchen Fällen stellt die Praxis die Rechnung direkt der Krankenkasse zu, in anderen Fällen erhält die Patientin oder der Patient die Rechnung zunächst selbst und reicht sie anschliessend bei der Krankenkasse ein.

Welches Vorgehen im Einzelfall gilt, lässt sich am besten direkt bei der jeweiligen Physiotherapie-Praxis erfragen. Das gilt auch für Behandlungen im Rahmen einer Domizilbehandlung zuhause, bei der grundsätzlich dieselben Regeln zur Kostenübernahme gelten wie bei einer Behandlung in der Praxis, sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt.

Fazit

Physiotherapie wird in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, die in der Regel für bis zu neun Sitzungen gilt und bei Bedarf verlängert werden kann. Die Kostenbeteiligung erfolgt wie bei anderen Leistungen über Franchise und Selbstbehalt. Für eine individuelle Einschätzung der persönlichen Kostensituation, insbesondere bei speziellen Versicherungsmodellen oder Zusatzversicherungen, ersetzt dieser Beitrag keine persönliche Beratung durch die Krankenkasse oder eine ärztliche Fachperson.

Häufige Fragen

Brauche ich für Physiotherapie immer ein Rezept?

Für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Physiotherapie ohne Verordnung ist grundsätzlich möglich, wird in diesem Fall aber nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.

Was kostet Physiotherapie ohne Verordnung?

Ohne ärztliche Verordnung trägt die Patientin oder der Patient die Behandlungskosten in der Regel vollständig selbst, da die Grundversicherung in diesem Fall nicht leistet. Die genaue Höhe der Kosten hängt von der jeweiligen Praxis ab und sollte vorab direkt erfragt werden.

Zahlt die Krankenkasse auch Hausbesuche?

Physiotherapeutische Hausbesuche, auch Domizilbehandlung genannt, werden bei Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Verordnung grundsätzlich ebenfalls von der Grundversicherung übernommen. Wie eine solche Behandlung zuhause abläuft, ist im Beitrag zur Domizilbehandlung beschrieben.

Was passiert, wenn die neun Sitzungen einer Verordnung nicht ausreichen?

Reichen die verordneten Sitzungen nicht aus, kann die Ärztin oder der Arzt die Verordnung verlängern, sofern eine weitere Behandlung medizinisch sinnvoll ist. Ohne eine solche Verlängerung würden weitere Sitzungen nicht mehr über die Grundversicherung abgerechnet.

Wie hängen Franchise und Selbstbehalt bei Physiotherapie zusammen?

Die Franchise ist der jährliche Betrag, den Versicherte zunächst selbst tragen, bevor die Grundversicherung Leistungen übernimmt. Danach beteiligen sich Versicherte zusätzlich mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent an den Kosten, bis eine jährliche Obergrenze erreicht ist.

Übernimmt eine Zusatzversicherung mehr als die Grundversicherung?

Manche Zusatzversicherungen bieten erweiterte Leistungen, etwa zusätzliche Sitzungen oder andere Rahmenbedingungen. Ob und in welchem Umfang das der Fall ist, hängt vom individuellen Vertrag ab und sollte direkt bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden.

Fachlich geprüft von Franziska Held, Bachelor of Health in Physiotherapie, Inhaberin PhysioHeld Hinwil.

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